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   LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17   

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https://dejure.org/2018,21560
LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17 (https://dejure.org/2018,21560)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2018 - L 4 AS 130/17 (https://dejure.org/2018,21560)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - L 4 AS 130/17 (https://dejure.org/2018,21560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Rückforderung von Leistungen für Unterkunftskosten nach dem SGB II; Zweck des Kopfteilprinzips; Zuweisung eines individuellen Bedarfs für Unterkunft und Heizung in grundsätzlich gleicher Höhe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung und Rückforderung von Leistungen für Unterkunftskosten nach dem SGB II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuweisung eines individuellen Bedarfs für Unterkunft und Heizung in grundsätzlich gleicher Höhe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Hamburg, 05.04.2017 - S 44 AS 57/14
    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Diese wurden vom Sozialgericht zunächst unter den Aktenzeichen S 44 AS 57/14 bis 64/14 geführt.

    In der mündlichen Verhandlung am 5. April 2017 hat das Sozialgericht die Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens S 44 AS 57/14 verbunden.

  • LSG Hamburg, 20.10.2011 - L 5 AS 87/08

    Rücknahme der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Dies ergibt sich zwar nicht schon aus der Regelung des § 38 SGB II (vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 20.10.2011 - L 5 AS 87/08), doch ist mindestens von einer Duldungsvollmacht auszugehen, da sie davon Kenntnis hatte, dass der Ehemann Anträge auch für sie stellt und dabei die erforderlichen Erklärungen abgibt (vgl. zur Duldungsvollmacht ebenfalls LSG Hamburg a.a.O.).
  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Das Bundessozialgericht hat sich in seinem Urteil vom 14. Februar 2018 (B 14 AS 17/17 R, Rn. 13 ff.) dazu wie folgt geäußert: "Das Kopfteilprinzip zielt bei der gemeinsamen Nutzung einer Wohnung durch mehrere Personen auf die grundsicherungsrechtliche Zuweisung individueller Bedarfe für alle Personen.
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Jedenfalls die Widerspruchsbescheide nennen - neben den bereits in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden aufgeführten ersten Bewilligungbescheiden - auch die Änderungsbescheide, sodass insbesondere unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R) alle den streitgegenständlichen Zeitraum betreffenden Bescheide aufgehoben wurden.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht eine Abweichung vom Kopfteilprinzip auch im Falle des Zusammenlebens mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehenden Kindern keine Ausnahme vom Kopfteilprinzip anerkannt hat (Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 55/06 R und Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 13/06 R), obwohl der in den BAföG-Leistungen berücksichtigte Unterkunftsbedarf hinter dem auf das Kind entfallenden Kopfteil zurück blieb.
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Diese bedarfsbezogene Herleitung ist prägend für die Rechtsprechung des BSG zur Anwendung des Kopfteilprinzips im SGB II wie auch zu dessen Ausnahmen (zur Rechtsprechung des BVerwG, an die das BSG anknüpfte, vgl BVerwG vom 21.1.1988 - 5 C 68.85 - BVerwGE 79, 17).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 13/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl auch bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.06.2018 - L 4 AS 130/17
    Ferner sei darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht eine Abweichung vom Kopfteilprinzip auch im Falle des Zusammenlebens mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehenden Kindern keine Ausnahme vom Kopfteilprinzip anerkannt hat (Urteil vom 27.2.2008 - B 14/11b AS 55/06 R und Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 13/06 R), obwohl der in den BAföG-Leistungen berücksichtigte Unterkunftsbedarf hinter dem auf das Kind entfallenden Kopfteil zurück blieb.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 12 AS 238/17
    Der Senat geht insofern von einer Bevollmächtigung des verstorbenen Ehemannes aus (vgl. Schütze in von Wulffen/Schütze, 8. Auflage 2014, SGB X, § 45 Rn. 51a; LSG Hamburg Urteil vom 28.06.2018, L 4 AS 130/17, Rn. 40 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1706/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Wer es duldet, dass ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt, muss sich nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht dessen Verhalten zurechnen lassen, selbst wenn er keinen Bevollmächtigungswillen gehabt hätte (vgl. BSG Urteil vom 08.12.2020, B 4 AS 46/20 R, Rn. 26 m.w.N., juris; vgl. auch LSG Hamburg Urteil vom 28.06.2018, L 4 AS 130/17, Rn. 46, juris; Schütze in Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 45 Rn. 58 f.).
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